Motorrad -  Mietbedingungen  +  Versicherungen     2020

EagleRider USA / Kanada Bedingungen 01.04.20 bis 31.03.21 Stand 04.09.19
1. Leistungen
1.1. Im Super-Inklusiv-PLUS-Paket eingeschlossen
o Motorrad wie gebucht  o unbegrenzte Freimeilen  o CDW/VIP-Versicherung mit Haftungsbegrenzung auf USD 2.000 pro Schadensfall, USD 3.000 bei Diebstahl, Details unter Punkt 3. Versicherungen o Rückerstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall durch die HanseMerkur Reiseversicherung, Details unter Punkt 3.3. Selbstbeteiligung o Zusatz-Haftpflichtversicherung mit EUR 10 Mio. Deckungssumme o Motorradausstattung (u.a. Leihhelm, Sicherheitsschloss) o Transfer ab ausgewählten Hotels bei einer Mindestmietzeit von 3 Tagen  o alle lokalen Steuern und Gebühren auf eingeschlossene Leistungen  Für alle Miettage im Zeitraum 01.08. bis 30.09.20 fällt ein Hochsaisonzuschlag an, der in den Gesamtreisepreis eingerechnet wird.
1.2. Specials
Frühbucher-Special: 5% Ermäßigung auf den Tagesmietpreis für Anmietungen vom 01.04.20 bis 31.10.20 
Route 66 Special (USA66):
o bei Anmietungen in Los Angeles und Rückgabe in Chicago im Zeitraum 01.04.-30.09.20 o Mindestmietdauer: 14 Tage o nicht mit anderen Specials kombinierbar Juli Special (USA49): 
o bei Anmietung und Rückgabe im Zeitraum 01.07. – 31.07.20  o Mindestmietdauer: 4 Tage  o nicht mit anderen Specials kombinierbar 7+ Tage Winter Special (USA02):
o für Anmietungen vom 01.11.20 – 31.03.21 o nur gültig ab/bis ausgewählten Stationen  o Mietdauer: 7 Tage 1.3. Preisberechnung Der Tag der Fahrzeugübernahme bestimmt den Preis für die gesamte Mietdauer. Die Preisberechnung erfolgt im 24-h Rhythmus, beginnend mit dem Datum und der Uhrzeit der Fahrzeugübernahme. Bereits geringfügige Mietzeitüberschreitungen führen zu einer Nachbelastung von USD 25/Stunde. 
1.4. Stornierungen Für EagleRider gelten gesonderte Stornobedingungen wie folgt: 
Bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 25%
Stand 04.09.19 2
ab 30.-21. Tag vor Reisebeginn   30%
ab 20.-11- Tag vor Reisebeginn 60%
ab 10. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95%
jeweils vom Gesamtreisepreis  
 
Bei Buchungsänderung ab 30 Tage vor Leistungsbeginn gilt Storno und Neubuchung. 
2. Zusatzkosten
2.1. Nicht in den Preisen eingeschlossen
o Einweggebühren o Transfer zur Vermietstation bei einer Miete von weniger als 3 Tagen o Benzin o Eventzuschlag: Zuschlag i.H.v.USD 45 pro Tag (zahlbar vor Ort) • Biketoberfest (15.10. – 18.10.20) & Daytona Bike Week (05.03. – 14.03.21) bei Anmietung an den Florida-Stationen  • Sturgis Rally (07.08. – 16.08.20) bei Anmietung an Stationen in den Bundesstaaten Colorado, Montana, North und South Dakota sowie Utah • Laconia Bike Week (13.06. – 21.06.20) bei Anmietung an Stationen in den Bundesstaaten Massachusetts, New York und Maryland  • Arizona Bike Week (01.04. – 05.04.20) bei Anmietung an Stationen in Arizona 
2.2. Motorradausstattung Helme für Fahrer und Beifahrer, Satteltaschen und Sicherheitsschlösser sind inklusive. 
Hinweis: Eine perfekte Passform kann bei dem Leihhelm nicht gewährleistet werden. Wir empfehlen daher generell den eigenen Helm mitzunehmen. 
Gegen Gebühr kann eine „EaglePack“-Gepäcktasche mit einer Größe von 54 Litern zugebucht werden. Verfügbar für die Modelle Street Glide, Road Glide, Road King, Heritage Softail, Low Rider. Buchungs-Code: USA245 
2.3. Einwegmieten Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind zwischen allen Stationen auf Anfrage möglich. Die Kosten zzgl. Steuern und Gebühren sind vor Ort zu bezahlen und richten sich nach der Entfernung zwischen Anmiet- und Abgabestation. 
0-150 Meilen USD 175
151-500 Meilen  USD 275
501-750 Meilen USD 325
751-1000 Meilen USD 425
1001-2500 Meilen USD 595 2500 - und mehr USD 795
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Für das Trike gelten gesonderte Einweggebühren laut System. Der Versand von Gepäck per Fedex zur Abgabestation kann von EagleRider organisiert werden (gegen Gebühr).
2.4. Steuern vor Ort Bitte beachten Sie, dass auf alle vor Ort zu zahlenden Zusatzleistungen die jeweilige Sales Tax anfällt. Vorbehaltlich Änderungen durch den Vermieter und die Länder hinsichtlich Steuererhöhungen und zusätzlich vor Ort zu zahlender Gebühren.
3. Versicherungen
3.1. Versicherung Haftpflichtversicherung  Eine Zusatz-Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Deckungssumme von EUR 10 Mio. ist im Preis eingeschlossen, die den Mieter sowie im Mietvertrag eingetragene Zusatzfahrer gegenüber Ansprüchen Dritter bei Sach- und Personenschäden versichert.
 
CDW/VIP-Versicherung Für Schäden am eigenen Fahrzeug ist grundsätzlich der Mieter verantwortlich, einschließlich Diebstahl und Vandalismus. Um den Mieter gegen daraus resultierende Ansprüche zu schützen, ist im Mietpreis eine CDW/VIP-Versicherung des Vermieters enthalten, die die Haftung des Mieters pro Schadensfall auf USD 2.000 bzw. USD 3.000 bei DIebstahl begrenzt (inklusive Schäden an Reifen und Rädern, sowie Abschleppkosten bis max. USD 150,-). Voraussetzung dafür ist die strikte Einhaltung der Mietbedingungen und Regeln des Mietvertrages, der vor Ort unterschrieben wird, die Vorlage eines Polizeiberichtes bei einem Unfall wenn ein Unfallgegner beteiligt ist und die Einhaltung der Fahrtbeschränkungen.
 
3.2. Versicherungsausschluss Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind: 
o grob fahrlässig herbeigeführte Schäden, z.B. durch Missachtung der Mietbedingungen, Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, Fahren in nicht erlaubten Fahrgebieten / auf nicht erlaubten Straßen o Schäden durch Benutzung durch einen nicht autorisierten Fahrer o Schäden durch falsche Betankung, falsche Nutzung von Kupplung, Schaltung und Handbremse o Schäden durch Nachlässigkeit, z.B. Missachtung von Fahrzeugabmessungen, Zuladungsbestimmungen, Warnanzeigen, durch vernachlässigte Kontrolle des Betriebszustands (Öl- und Wasserstand, Reifendruck etc.)
3.3. Selbstbeteiligung Die Selbstbeteiligung ist unabhängig von der Schuldfrage fällig und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet.
 
Die Selbstbeteiligung wird nach Ihrer Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG erstattet! 
 
Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte eingehalten werden:
o umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist o umgehende Benachrichtigung des Vermieters  o bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen 
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o eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann
Bitte senden Sie folgende Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an die HanseMerkur Reiseversicherung, Abt. RLK/Leistung Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg
 
oder per Email an: reiseleistung@hansemerkur.de
Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich.
o Schadens- und Polizeibericht o Kopie des Mietvertrages o Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte) o Endabrechnung der Schadensabwicklung o FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen:
o Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen o Schäden durch unsachgemäße Behandlung o Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen o wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde o Schäden an Audiogeräten inkl. Zubehör, an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen o Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhandengekommen sind o Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon etc. o Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind. Die Notwendigkeit zum Abschluss einer Zusatzversicherung vor Ort entfällt.
3.4. Kaution Bei Fahrzeugübernahme ist eine  Kaution in Höhe von USD 750 per Kreditkarte zu hinterlegen. Der Betrag wird mittels Kreditkarte autorisiert. Bitte achten Sie immer auf ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte. Die Kaution gilt pro Schadensfall. Im Falle eines Schadens am gemieteten Fahrzeug oder am Eigentum Dritter wird für die restlichen Miettage jeweils eine weitere Kaution erhoben, um die Selbstbeteiligung für jeden weiteren Unfall abzudecken. 
3.5. Weitere Hinweise Alle Kreditkartenabbuchungen erfolgen in amerikanischen Dollar. Die Differenz bei der Rückerstattung der Kaution aufgrund von Kursschwankungen und anfallenden Gebühren, kann weder vom Vermieter direkt, noch beim Reiseveranstalter zurückgefordert werden.
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden. Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten plus eine Gebühr von bis zu USD 250,- nachträglich in Rechnung